Juristische Verwaltung
- Beratung der Eigentümer bei Maßnahmen der Verwaltung über die
Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen
- Handlung als Zustellungsbevollmächtigter i.S. des § 27 (2) WEG
- Auftreten bei Gericht als Verfahrens- und/oder Prozeßbevollmächtigter
- Veranlassen von Rechtsmaßnahmen gegenüber säumigen Zahlern