Juristische Verwaltung

- Beratung der Eigentümer bei Maßnahmen der Verwaltung über die
  Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen

- Handlung als Zustellungsbevollmächtigter i.S. des § 27 (2) WEG

- Auftreten bei Gericht als Verfahrens- und/oder Prozeßbevollmächtigter

- Veranlassen von Rechtsmaßnahmen gegenüber säumigen Zahlern